MITGLIEDSCHAFT IM FORUM FÜR INTERKULTURELLE INFORMATION & BILDUNG E.V. (FIB e.V.)

Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag an den Vorstand gestellt werden.

Arten der Mitgliedschaft im Forum für interkulturelle Information & Bildung e.V.

Fördermitgliedschaft / Ordentliche Mitgliedschaft / Ehrenmitgliedschaft

 

  • Fördermitglieder, Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder erhalten alle Leistungen des Vereins (Rundbrief, Ausflüge, Treffen, etc.)

 

  • Jede Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen (unabhängig ihrer Nationalität) werden, die seine Ziele unterstützen.

 

  • Mitglied / Ehrenmitglied / Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

  • Der Austritt eines Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

 

  • Die Fördermitglieder haben Sitz, jedoch keine Stimm, Wahl oder Antragrecht in der Mitgliederversammlung.

 

  • In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige ordentliche und Ehrenmitglieder eine Stimm, Wahl oder Antragrecht.

 

  • Über dir Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand nach Erhalt dieses Antrags. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden; der Antragsteller kann jedoch nach einer erfolgten Ablehnung dieser Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Einspruch wird in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden.

 

  • Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet seine von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge rechtzeitig zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Fördermitglieder können über die Höhe und den Zeitpunkt ihrer Zahlung selbst entscheiden.

 

  • Bei Zahlungsunfähigkeit wird vom Gebrauch von Inkassofirmen und der Benachrichtigung der SchuFa abgesehen