BESCHREIBUNG
GEMEINSAM VERBESSERN WIR IHRE LEBENSQUALITÄT
Unsere Aufgabe ist es, eine stabile Grundversorgung für bedürftige Menschen zu gewährleisten. Deshalb planen wir die Verteilung von Lebensmittelgutscheinen. Diese umfassende Unterstützung erstreckt sich über einen Zeitraum bis zu 4 Monaten. Jeder Einzelne erhält einen Gutschein oder Lebensmittelpaket. Damit möchten wir nicht nur den physischen Bedarf decken, sondern auch die Lebensqualität verbessern und eine wichtige Hilfe bei der Haushaltsbudgetierung bieten.
ANMELDUNGEN UND TERMINE
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot begrenzt ist. An bestimmten Tagen nehmen wir die Anmeldungen in unserem Verein entgegen. Halten Sie Ausschau nach unseren Ankündigungen, um zu erfahren, wann Sie sich anmelden können.
GEMEINSCHAFT IN DUISBURG
Besonders am Herzen liegt uns die Unterstützung des Duisburger Nordens. Hier setzen wir eine herzliche Maßnahme um: die Einstellung eines mobilen Friseurs, der sich liebevoll um das Wohlergehen von wohnungslosen/bedürftigen Menschen kümmern wird. Jede dieser Personen erhält die Möglichkeit, sich zweimal kostenfrei die Haare schneiden zu lassen. Wir möchten sicherstellen, dass sie nicht nur zu Weihnachten, sondern auch mit positiver Energie ins neue Jahr starten können.
MEHR ALS EINE ÄUSSERE VERÄNDERUN
Diese Initiative geht über die äußere Veränderung hinaus. Sie trägt dazu bei, das allgemeine Wohlbefinden zu fördern und verdeutlicht, wie aus kleinen Gesten bedeutsame Momente der Freude und des Zusammenhalts entstehen können.
ZIELE
GLEICHBERECHTIGUNG ALS GRUNDLEGENDES RECHT
Indem wir diese Maßnahmen umsetzen, tragen wir dazu bei, die Gleichberechtigung für jede bedürftige Person als ein grundlegendes Recht unserer Gesellschaft zu fördern.
GEMEINSAM FÜR EINE BESSERE ZUKUNFT
Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass bedürftige Menschen sich wohlfühlen und ihre Lebenssituation verbessert wird. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen positive Veränderungen zu bewirken.
WER WIRD UNTERSTÜTZT?
Zu dem berechtigten Personenkreis für gehören Empfänger der folgenden Leistungen:
Bürgergeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Finanzielle Unterstützungen nach dem AsylbLG
Wohngeld
BAföG
Außerdem:
Geringverdiener ohne Anspruch auf diese Sozialleistungen*
*Geringverdiener sind Personen, deren Einkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
1.300 € netto Ein-Personen-Haushalt
1.900 € netto Zwei-Personen-Haushalt
2.500 € netto Drei-Personen-Haushalt
3.200 € netto Vier-Personen-Haushalt
3.900 € netto Fünf-Personen-Haushalt
Für jede weitere Person plus 500 € netto
Für Alleinerziehende ist ein Zuschlag von 10% der jeweiligen Einkommensgrenzen vorzunehmen.